Wie das Leben so spielt … oder: das Ding mit dem Tod
Es ist schon traurig genug, wenn eine Mutter stirbt. Da braucht man so etwas nicht: Arbeitnehmende erhalten in Deutschland üblicherweise zwei Tage Sonderurlaub beim Tod eines Verwandten 1. Grades, also Vater, Mutter, Tochter, Sohn, Bruder, Schwester. Das ist üblich, aber nicht gesetzlich so vorgeschrieben. Da man in den 2 Tagen die notwendigen Angelegenheiten sicher nicht …
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