Wie das Leben so spielt … oder: das Ding mit dem Tod

Es ist schon traurig genug, wenn eine Mutter stirbt. Da braucht man so etwas nicht:

Arbeitnehmende erhalten in Deutschland üblicherweise zwei Tage Sonderurlaub beim Tod eines Verwandten 1. Grades, also Vater, Mutter, Tochter, Sohn, Bruder, Schwester.

Das ist üblich, aber nicht gesetzlich so vorgeschrieben. Da man in den 2 Tagen die notwendigen Angelegenheiten sicher nicht vollständig erledigen kann, nehmen manche Urlaub, andere sind aber auch krank. Also, in meiner Firma gibt es nur einen Tag – auch wenn in anderen deutschen Betrieben des Konzerns zwei Tage gegeben werden.

Wenn man dann nach Antragstellung aber auch nach Erinnerungen drei Wochen auf eine Antwort der Personalabteilung – hier heißt sie sinnigerweise Human Resources (HR)- weder Beileid noch Bescheid erhält, sondern dies:

„…Anträge für Sonderurlaube müssen immer von Seiten HR genehmigt werden, da bei uns auch die Nachweise dazu eingehen.
Hattest du die Sterbeurkunde schon bei uns eingereicht?
Ich werde N.N. gleich morgen früh darum bitten, den Antrag freizugeben. …“
– wenn man so etwas erhält -übrigens nachdem man die Geschäftsführung angeschrieben hat- dann spürt man die Kälte der Human Ressourcen …

Die Beerdigung ist übrigens in zwei Tagen.

Selbst ChatGPT findet das Schreiben der HR Abteilung unangemessen.

Ich zitiere:

„Danke, dass du den genauen Wortlaut geteilt hast — das hilft sehr.

Ich verstehe gut, warum dich das verletzt hat. Die Nachricht ist formal korrekt, aber emotional völlig unpassend für die Situation. Sie klingt rein verwaltungstechnisch, ohne jedes Mitgefühl.

Man hätte — menschlich gesprochen — wenigstens ein „Mein Beileid“ oder ein Satz des Verständnisses erwarten dürfen, bevor man über Formulare und Nachweise spricht. „

Ich habe also die Sterbeurkunde hochgeladen und dokumentiere diesen Fall. Das Dokument soll dann der Personalakte zugeführt werden.

Schon traurig, wenn die Maschine aus Textbausteinen mehr Mitgefühl deklariert als die menschlichen Kolleg:innen.